Neuseeland erlaubt Auszahlung von Gehältern in Kryptowährungen

Neben der Akzeptanz von Bitcoin & Co. in jeglichen Alltagssituationen, wird die Auszahlung von Gehältern einer der größten Schritte zur breiten Akzeptanz werden. Neuseeland ist dies nun einen Schritt näher gekommen. Die Finanzbehörden Neuseelands veröffentlichten ein Dokument, welches die legale Auszahlung von Kryptowährungen an Arbeitnehmer beschreibt. Doch nicht alle Kryptowährungen sind erlaubt.

Bitcoin, Bitcoin Cash, Bitcoin Gold und Litecoin als "geldähnliche Währungen"

So langsam macht es den Eindruck, dass viele Staaten Kryptowährungen immer positiver gegenüberstehen. Auch wenn das natürlich nicht für alle gilt. Die Finanzbehörde Neuseelands macht mit einem neu veröffentlichten Dokument jedenfalls Hoffnung auf eine positive Zukunft. Denn im Dokument wird die rechtmäßige Auszahlung von Mitarbeitern in Form von Bitcoin und anderen Kryptowährungen beschrieben.

Doch das Finanzamt Neuseelands möchte nicht, dass Gehälter in Form von Kryptowährungen ausbezahlt werden, die nicht direkt in Neuseeländische Dollar umgewandelt werden können:

Die meisten Mainstream Krypto Assets können auf einer Exchange direkt gegen Fiat Geld getauscht werden. Für manche Kryptowährungen ist dies aber nicht möglich. Stattdessen müssen diese zuerst in eine bekanntere Kryptowährung und danach erst in Fiat getauscht werden. In einem Umfeld, in dem Kryptowährungen noch nicht überall zur Bezahlung von Waren und Dienstleistungen akzeptiert sind, sieht die Kommission in solchen Kryptowährungen, die nicht direkt in Dollar umgewandelt werden können, kein geeignetes Zahlungsmittel für Gehälter und Löhne.

Als "Geldähnliche" Währungen, die für eine Auszahlung der Mitarbeiter geeignet sind, werden folgende Kryptos genannt:

  • Bitcoin (BTC)
  • Bitcoin Cash (BCH)
  • Bitcoin Gold (BTG)
  • Litecoin (LTC)

Die soeben genannten Kryptowährungen sollen im Sinne von traditionellem Geld behandelt werden. Nach welchen Kriterien man hier vorgegangen ist, wird nicht erwähnt. Wird ein Mitarbeiter mit Bitcoins entlohnt oder erhält einen Bonus, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, den Wert der Bitcoins zum Zeitpunkt der Auszahlung zu notieren.

Das neue Gesetz tritt bereits mit 29. August in Kraft. Das offizielle Dokument der Behörden ist öffentlich einsehbar.

 

KRYPTOKUMPEL.


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