Wyoming: Bitcoin und virtuelle Währungen sollen als Geld anerkannt werden


Wyoming ist ein Bundesstaat im Westen der USA mit knapp 600.000 Einwohnern. Bereits vor wenigen Wochen wurde über einen neuen Antrag des Bundesstaates diskutiert, der das Ziel hat, Kryptowährungen in drei bestimmte Kategorien einzuteilen und virtuelle Währungen wie Geld zu behandeln. Wie gestern bekannt wurde, ist der Antrag nun eingereicht worden. Dies kann auf der offiziellen Website der Legislative eingesehen werden.

 

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Virtuelle Währungen wie Geld behandeln

Bereits vor wenigen Wochen wurde darüber berichtet, dass Wyoming einen Antrag zum Thema Kryptowährungen einreichen wird. Dieser soll klarstellen, wie die virtuellen Währungen vom Staat behandelt werden. Vorgeschlagen wurden die folgenden 3 Klassifizierungen:

  1. Virtuelle Währungen
  2. Digitale Wertpapiere
  3. Digitale Assets

Am 31. Januar wurde der Antrag dann offiziell eingereicht. Besonders interessant wird es weiter unten im Antrag. Dort heißt es:

Virtuelle Währungen sind nicht angreifbares persönliches Eigentum und sollen als Geld betrachtet werden, trotz W.S. 34.1-1-201(b)(xxiv), nur für die Zwecke aus Artikel 9 des Uniform Commercail Code, Titel 34.1, Satzung von Wyoming."

Auf deutsch bedeutet das: Kryptowährungen, welche in die Kategorie "1. virtuelle Währungen" fallen, sollen als Geld betrachtet und behandelt werden. Während andere Staaten nur zusehen und keine Lösungen präsentieren, ergreift der Bundesstaat Wyoming hier die Initiative.

Der Antrag wird von den Repräsentanten Olsen, Brown, Hunt, Lindholm, Western und Zwonitzer sowie den Senatoren Driskill und Rothfuss finanziert. Wird der Antrag tatsächlich akzeptiert, werden die Änderungen bereits mit 1. Juli 2019 effektiv.

Banken sollen Serviceleistungen für Kryptos anbieten

Neben der Forderung, virtuelle Währungen wie Bitcoin als Geld zu betrachten, richtet sich der Antrag auch an die Banken Wyomings. Die Antragsteller sehen es für Banken vor, Services und Dienstleistungen für Kryptowährungen und andere digitale Assets innerhalb von 60 Tagen nach inkrafttreten des Antrags anzubieten.

Wer sich die vollständigen und ausformulierten Gesetztestexte in ihrer vollen Pracht durchlesen möchte, kann das hier machen.

KRYPTOKUMPEL.

 

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